1. Was versteht man unter dem Begriff EORI?
EORI (Economic Operator Registration and Identification System) ist ein EU-weites System zur eindeutigen Registrierung und Identifizierung von Unternehmen und Personen für Zollverwaltungen. Dies erfolgt über eine individuell vergebene EU-weit gültige EORI-Nummer.
2. Wer benötigt eine EORI Nummer?
Unternehmen und Einzelpersonen, die Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmelden, benötigen eine EORI-Nummer. EORI muss außerdem eine Ausfuhrgenehmigung beim BAFA beantragen. Die Verpflichtung zur Angabe einer EORI-Nummer besteht ab dem ersten Ausfuhr- oder Einfuhrvorgang. Bisher können Unternehmen, die keine EORI-Nummer haben, bei ihrer ersten Transaktion einen Antrag auf Registrierung und Ausstellung stellen (Artikel 4l der Ausführungsbestimmungen zum Zollkodex). Dies ist jedoch nur bei Registrierung über einen Dienstleister möglich.
Sowohl ATLAS Export (Version 8.4) als auch Internet Customs Declaration Plus (IAA Plus) können nur gültige EORI-Nummern verwenden.
Nach EU-Recht können nur juristische Personen, also natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenvereinigungen, eine EORI-Nummer erhalten. In Deutschland werden nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten (Zweigniederlassungen, Betriebsstätten) durch die EORI-Nummer ihres Hauptsitzes und die vierstellige Zweigniederlassungsnummer identifiziert.
3. Wie setzt sich die EORI Nummer zusammen?
In allen EU-Ländern steht der jeweilige Ländercode an erster Stelle, in Deutschland DE. Darauf folgt eine 15-stellige Zahlenkombination, z. B. DE000000001234567.
4. Wann muss die EORI Nummer angegeben werden?
Die EORI-Nummer muss auf der Einfuhr-/Ausfuhrnotifikation angegeben werden (Ausführer ist der Ausführer; Einfuhr ist der Empfänger). Dies gilt auch für die Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung beim BAFA.
5. Wo erhalte ich eine EORI Nummer?
Eine EORI-Nummer erhalten Sie beim Informations- und Wissensmanagement (IWM) Zoll, Fax 0351 44834-444, Telefon 0351 44834-540. Antragsformular 0870 und Verfahrenshinweise finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls.
Ab dem 1. Oktober 2019 können Bürger und Firmenkunden eine EORI-Nummer elektronisch über das Zollportal beantragen. Nehmen Sie dann auch Änderungen an den Stammdaten auf diesem Weg vor. Der Zoll stellt auf seiner Website umfassende Informationen zu Bugs zur Verfügung. Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass Sie die Stammdaten selbst ändern können und die Bewilligung viel schneller erfolgen sollte als bei der Beantragung auf Papier.
Neu vergebene EORI-Nummern und Stammdaten von Wirtschaftsbeteiligten werden in der EU-Zentraldatenbank gespeichert. Dies ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Nummerninhabers möglich.
6. Wie kann ich überprüfen ob meine EORI Nummer gültig ist?
Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie registriert sind, können dies mit den Zollbehörden klären (info.eori@zoll.de). Alternativ können Abfragen direkt über die EU-Datenbank erfolgen.
7. Wo finde ich Informationen zur Verwendung einer ausländischen EORI Nummer?
Einzelheiten zur Einführung von EORI-Nummern siehe EG-Verordnung 312/2009 vom 16. April 2009.
Details hat die Europäische Kommission in den EORI-Richtlinien veröffentlicht.
Informationen zur EORI-Identifikationsnummer stellen die Zollbehörden auch im Internet bereit (Q&A on EORI).
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