Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) sind ausschließliche Grundlage für die Erbringung von
beauftragten Logistik Dienstleistungen
und den Betrieb der Plattform „fillsend.de“ (im Folgenden auch „Plattform“) und des Unternehmens Fillsend.
Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen den Parteien, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen oder allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn dies von Fillsend schriftlich bestätigt wird oder in diesen AGB darauf verwiesen wird (zB Vertrag über die Einlagerung von Waren und hier eine andere Vereinbarung stattgefunden hat).
Fillsend ist berechtigt, die Leistungen selbst oder durch Beauftragung anderer Unternehmer (zB Frachtführer oder Kuriere) ("Logistikdienstleister") zu erbringen. Wenn nicht anders vereinbart, übernimmt Fillsend die Auswahl des Logistikdienstleisters. Sollen bestimmte Dienstleister ausgeschlossen oder präferiert ausgewählt werden, so wird dies mit unserem Kunden vereinbart.
Preise und Zahlung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung an Fillsend zu entrichten. Rechnungen sind binnen 7 Tagen nach ihrem Zugang beim Auftraggeber ohne Abzüge
zahlbar. Die Zahlung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – per SEPA Lastschrift.
(2) Die vereinbarte Vergütung richtet sich, sofern nicht anders vereinbart, nach der zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Die Preise der Preisliste verstehen
sich, soweit nicht anders angegeben, ohne Umsatzsteuer.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung für erbrachten Leistungen jeweils am 10., 20.und letzten Tag eines Monats rückwirkend für den Zeitraum bis zur vorangegangenen Rechnungsstellung („Ab-rechnungszeitraum“). Sofern die Zahlungs-pflicht für einen längeren Zeitraum als den Ab-rechnungszeitraum(z.B. ein Monat) vorgesehen ist und/oder während eines Abrechnungs-zeitraums entsteht, werden Entgelte für diesen Zeitraum anteilig berechnet. Sofern das Vertragsverhältnis während eines Abrechnungszeitraums beendet wird, werden für den Zeitraum bereits entrichtete Entgelte nicht zurück
gewährt. Sofern die Berechnungsgrundlage für Entgelte eine bestimmte Anzahl von Transaktionen in einem bestimmten Zeitraum („Bemessungszeitraum“) ist (z.B. Sendungen pro Monat), wird zum Zwecke derAbrechnung zunächst der entsprechende Bemessungszeitraum des Vormonats hierfür zu Grunde gelegt undnachträglich den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
(4) Fillsend behält sich vor, die gültige Preisliste anzupassen aus verschiedenen Gründen, z.B. Preiserhöhungen der Versanddienstleister, Steigerung der Materialpreise. Hierüber wird Fillsend den Auftraggeber im Voraus unterrichten.
Lagerung
(1) Der Auftraggeber hat die einzulagernden Güter auf eigene Kosten bis zur Rampe
des Standortes zu verbringen und zu entladen oder beauftragt Fillsend mit der Entladung.
(2) Fillsend obliegt die selbstständige und eigenverantwortliche Verwaltung des
Lagers ab Entladung der Güter, über die Einlagerung bis zur Übergabe an einen Frachtführer.
Fillsend kann die Waren des Auftraggebers in ein eigenes Lager einlagern. Über den Lagerort wird Fillsend denAuftraggeber informieren.
(3) Fillsend prüft die eingehenden Güter in Bezug auf offensichtliche, von außen
ohne weiteres sichtbare Beschädigungen der Verpackung und Vollzähligkeit der angelieferten Einheiten (z.B.Collianzahl). Eine gegenüber den anliefernden Frachtführern oder Lieferanten erteilte Quittung über denEmpfang der Güter bezieht sich ausschließlich auf die Anzahl der angelieferten Einheiten und bestätigt keinesfalls die Vollständigkeit oder Unversehrtheit des Inhaltsder Einheiten. Eine weiter gehende Kontrolle ist nicht geschuldet. Die Kosten für die Lagerung sind im Preisverzeichnis oder Angebot ersichtlich.
Fillsend verpackt die zu versendenden Gegenstände versandgerecht. Für Gegenstände die von Fillsend verpackt werden, gewährleistet Fillsend die versandgerechte Verpackung. Die Kosten für die Verpackung ergeben sich aus dem Preisverzeichnis oder Angebot.
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart oder bestellt, wird Fillsend einen Logistikdienstleister seiner Wahl mit demTransport bzw. Versand der Güter des Auftraggebers beauftragen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Güter des Auftraggebers trägt – sofern dem keine zwingendengesetzlichen Regelungen entgegen stehen – im Verhältnis zwischen
Fillsend und Auftraggeber ab Übergabe an den Logistikdienstleister, der Auftraggeber.
Sofern der Versand in das Ausland nur möglich ist, wenn die Güter des Auftraggebers zollamtlich Abgefertigt werden, schließt der Auftrag zum Versand die zollamtliche Abfertigung ein. Hierfür kann Fillsend demAuftraggeber zusätzliche Kosten die sich ergeben berechnen.
Fillsend haftet für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung von Fillsend für leichte Fahrlässigkeit und Personenschäden für den Fall der Haftung durch Fillsend, wird als Schaden der Netto Einkaufs-/Produktionswert bzw bei gebrauchten Gegenständen der Zeitwert ersetzt. Die Haftung ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmung – in jedem Fall auf EUR 500 netto pro Sendung begrenzt.
Besteht eine Transportversicherung, ist der Kunde verpflichtet, den Ersatz des Schadens von dieser zu verlangen und sich die von der Transportversicherung geleistete Ersatzleistung anrechnen zu lassen. Übersteigt die Versicherungssumme die Schadenssumme, wird dennoch maximal der tatsächlich eingetretene Schaden ersetzt (unter Berücksichtigung der vorstehenden Haftungsbeschränkungen).
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Versandkosten, Entschädigung von entgangenen Umsätzen oder auf Schadenersatz bei Verspätungen bei der Zustellung bzw bei Nichthinterlassung von Zustellbenachrichtigungen.
Bei zeitlich definierten Lieferungen (zB Express 12 h Service, Express 9 h Service) wird bei Verspätung der Sendung der Express-Aufschlag auf den Standardpreis zurückerstattet. Ein Ersatz der durch die verspätete Lieferung entstandenen Schäden bzw des restlichen Entgelts ist ausgeschlossen.
Werden die zu versendenden Gegenstände vom Kunden bereits verpackt an Fillsend übergeben, so haftet Fillsend nicht für entstandene Schäden in Folge mangelhafter Verpackung; dies gilt auch bei bloß teilweiser Verpackung durch den Kunden (zB Innenverpackung).. Auch im Falle der nachträglichen Veränderung bzw der Neuverpackung der versendeten Gegenstände durch den Kunden haftet Fillsend nicht für Schäden in Folge mangelhafter Verpackung. Die Beweislast für die Mangelfreiheit und Eignung der Verpackung trifft den Kunden.
Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf Umständen beruht, die Fillsend oder die Logistikdienstleister nicht vermeiden und dessen Folgen sie nicht abwenden konnten. Für Bruchschäden an Glas, Porzellan und ähnlichen bruchempfindlichen Gütern oder Geräteteilen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern nicht individuell ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Filmen, DVD und anderen Datenträgern ist die Haftung auf den Materialwert beschränkt. Klarstellend wird festgehalten, dass bei Schäden an Elektronik – insbesondere Unterhaltungselektronik – den Kunden die Beweislast für die Schadensverursachung am Transportweg trifft.
Offensichtliche Beschädigungen der Sendung sind unmittelbar bei Übernahme der Sendung schriftlich gegenüber dem Boten oder durch Nicht-Annahme zu rügen. Bei nicht offensichtlichen Schäden muss die Meldung innerhalb von zwei Werktagen ab Zustellung schriftlich an Fillsend erfolgen. Wird ein Schaden verspätet gemeldet verfallen die Ansprüche auf Ersatz dieses Schadens.
Für die Abwicklung einer Reklamation (z.B. Verzögerung, Verlust der Sendung, Beschädigung) ist der Kunde verpflichtet folgende Informationen innerhalb von drei Werktagen ab Zustellung, bzw. in Fällen wo keine Zustellung stattgefunden hat, ab Kenntnis des Problems, an Fillsend zu übermitteln:
Werden die oben genannten Informationen und Unterlagen nicht binnen drei Werktagen an Fillsend übermittelt, verfallen alle Ansprüche des Kunden in Zusammenhang mit der Reklamation.
Bei Abholung von zu versendenden Gegenständen durch Fillsend bzw. im Fall von bei Fillsend eingelagerten Waren bei Auftragseingang durch den Kunden vor 12:00 Uhr verarbeitet und übergibt Fillsend die Sendung noch am selben Werktag an den Logistikdienstleister. Ausgenommen hiervon sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – Aufträge mit mehr als 30 Sendungen, ohne Vorankündigung mindestens 24 Stunden vor Auftragserteilung. Außer es wurden mit dem Kunden im Preisblatt andere Vereinbarungen getroffen.
Alle angegebenen Laufzeiten sind Regellaufzeiten. Fillsend übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Laufzeiten. Schäden, die aus einer diese Regellaufzeit übersteigenden tatsächlichen Laufzeit resultieren, sind von Fillsend nicht zu ersetzen.
Die Zustellung an Postfächer (P.O. Boxen) kann von Fillsend nicht gewährleistet werden. Beim Versand an DHL Packstationen sind bei der Beauftragung besondere Vorgaben zu beachten. Erfolgt die Dateneingabe entgegen dieser Vorgaben, kann die Zustellung an DHL Packstationen nicht gewährleistet werden.
Im Fall der Nichtzustellung hat der Kunde an Fillsend die dadurch anfallenden Kosten (z.B. Rücksendekosten, Kosten für die Einlagerung, Aufwand für Adressklärung im Fall unvollständiger oder falscher Adressdaten) Kosten zu tragen. Die Kosten richten sich nach dem im Preisverzeichnis oder Angebot vereinbarten Preisen.
Um diese Kosten zu vermeiden, empfiehlt Fillsend dem Kunden bei jeder Beauftragung einer Versendung eine Kontaktmöglichkeit des Empfängers (E-Mailadresse und Telefonnummer) anzugeben und den Verlauf seiner Pakete in der App zu verfolgen, um bei Zustellproblemen rechtzeitig handeln zu können.
Fillsend übernimmt die zollamtliche Abfertigung selbst oder lässt diese durch beauftragte Dritte vornehmen.
Die mit der Ausfuhr verbundenen Kosten sind im Entgelt enthalten. Wenn der Warenwert einer Sendung EUR 1.000,-- übersteigt, können weitere Kosten anfallen, welche Fillsend vom Kunden zu ersetzen sind. Die Kosten, die bei der Einfuhr anfallen (zB Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Abfertigungskosten, etc) sind vom Empfänger selbst zu tragen. Fillsend behält sich das Recht vor, vorfinanzierte Kosten, die der Empfänger und Vertragspartner des Kunden im Ausland nicht übernimmt, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Der Kunde hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Informationen richtig und vollständig anzugeben und haftet für alle Schäden, die sich aus unvollständigen oder fehlerhaften Informationen oder Dokumenten ergeben.
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sofern nicht abweichend geregelt, können die Parteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende durch Erklärung an die jeweils andere Partei
Kündigen. Eine frühere Kündigung kann nur durch schriftliche Genehmigung durch die Geschäftsleitung durchgeführt werden. Die Kündigungserklärung bedarf der Textform. Nach Vertragsbeendigung werdendie Daten des Auftraggebers unwiderruflich gelöscht sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichtenbestehen.
15. Änderungsvorbehalt
Die Bestimmungen dieser AGB können von Fillsend jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, wobei solche Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website von Fillsend und durch Zusendung des Vertragstextes an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse kundgemacht werden. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen 30 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich per E-Mail an support@fillsend.de, so gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs eines Kunden besteht das Vertragsverhältnis zwischen diesem Kunden und Fillsend gemäß den AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort.
Sämtliche Ansprüche gegen Fillsend, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr.
Diese AGB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.
Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Regensburg zuständigen Gerichtes vereinbart.
Erfüllungsort ist der Sitz von Fillsend.
Diese AGB sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser AGB nicht und sind unwirksam. Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
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